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   FG Schleswig-Holstein, 11.09.1990 - III 676/89   

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https://dejure.org/1990,4953
FG Schleswig-Holstein, 11.09.1990 - III 676/89 (https://dejure.org/1990,4953)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.09.1990 - III 676/89 (https://dejure.org/1990,4953)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. September 1990 - III 676/89 (https://dejure.org/1990,4953)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1991, 387
  • DB 1991, 886
  • EFG 1991, 70
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Der IX. Senat hat diese Rechtsprechung zuletzt durch Urteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90 (BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285) bestätigt und die Angriffe des FG gegen diese Rechtsprechung im Urteil vom 11. September 1990 III 676/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 70) zurückgewiesen.
  • BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1991, 70 veröffentlichten Urteil stattgegeben, und zwar schon deshalb, weil die von der Klägerin getragenen Reparaturkosten als typischer Erhaltungsaufwand in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar seien.
  • BFH, 20.09.1993 - X R 57/91

    Anforderungen an den Umfang der Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen in

    Abschließend werde auf das Urteil des FG Schleswig-Holstein (EFG 1991, 70) verwiesen, das Aufwendungen im Anschluß an den Erwerb des Grundstücks als Erhaltungsaufwendungen zum Abzug zugelassen habe.

    Der die Bezugnahme auf die Klagebegründung ergänzende Hinweis auf ein in EFG 1991, 70 veröffentlichtes FG-Urteil vermag an der Beurteilung nichts zu ändern, denn auch dieses beschäftigt sich mit der im angefochtenen Urteil nicht behandelten Frage der Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahen Herstellungskosten.

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